Aktuelles

Corona-Verordnung

Aufgrund der neuen Corona-Verordnung entfällt zum 01.03.2023 die Testpflicht für einen Besuch in unserem Haus.

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Älteste Einwohnerin Sehndes

Wir gratulieren unserer Bewohnerin Frau Meyer zu ihrem 103 jährigem Geburtstag und wünschen Ihr weiterhin alles Gute und viel Gesundheit. Als älteste Bewohnerin der Stadt Sehnde gab sie nun der HAZ ein Interview.

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Besuchszeiten über die Feiertage

Über die Weihnachtsfeiertage können Angehörige – mit FFP2 Maske und aktuellem negativer Schnelltest – die Bewohner in der Zeit von 10.oo Uhr – 18.oo Uhr ohne Termin besuchen.

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Adventsmarkt in der AWO Residenz

In diesem Jahr war es wieder soweit – Adventsmarkt in der AWO Residenz. Leider erneut – zur Sicherheit unserer Bewohner – ohne Angehörige, dafür bei bestem Glühwein- und Bratwurstwetter.

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Anpassung der Besucherregelung

Das Schutz- und Hygienekonzept der AWO Residenz Sehnde wurde angepasst und gilt ab dem 26.09.2022. Besuche der Bewohner in der Einrichtung sind in den geltenden Besuchszeiten werktags (Mo-Fr) zwischen 9 – 17 Uhr ohne vorherige Anmeldung möglich, mit Vorlage eines tageaktuellen Testnachweises.

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