Corona-Verordnung

Sehr geehrte Besucher,

aufgrund der neuen Corona-Verordnung entfällt zum 01.03.2023 die
Testpflicht für einen Besuch in unserem Haus!
Um Ihre Angehörigen aber weiterhin zu schützen, wäre es schön, wenn Sie bei
Erkältungssymptomen Abstand von einem Besuch nehmen.
Testungen bieten wir auf Wunsch an, sie sind jedoch kostenpflichtig
und erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung! 

Das Tragen einer FFP 2-Maske bleibt in unserem Haus weiterhin Pflicht!

Frau Schraders 102. Geburtstag

Kurz nachdem Frau Meyer mit 103 Jahren vorgelegt hat, zog Frau Schrader mit 102 Jahren nach. Bei bester Gesundheit wurde mit einer ordentlichen Torte auf dem Wohnbereich gefeiert. Wir gratulieren ihr von ganzem Herzen zum Geburtstag und wünschen ihr weiterhin alles Gute und viel Gesundheit!

Älteste Einwohnerin Sehndes

Frau Meyer ist mit 103 Jahren nicht nur die älteste Bewohnerin der AWO Residenz Sehnde, sondern auch die älteste Bewohnerin aus Sehnde! Wir gratulieren ihr von ganzem Herzen zum Geburtstag und wünschen ihr weiterhin alles Gute und viel Gesundheit!
Natürlich hat auch die AWO über dieses außergewöhnlich Jubiläum berichtet und auch die HAZ bat Frau Meyer um ein Interview. Hierfür brachten sie die Titelseite des Hannoverschen Anzeigers vom 31.01.1920 – ihrem Geburtstag – mit.

Besuchszeiten über die Feiertage

Über die Weihnachtsfeiertage können Angehörige die Bewohner in der Zeit von 10.oo Uhr – 18.oo Uhr ohne Termin besuchen. Für den Einlass sind wie gewohnt ein gültiger negativer Schnelltest sowie eine FFP2 Maske erforderlich. Bei Bedarf können Sie sich am 24.12. und 26.12. in der Zeit von 13.oo Uhr – 14.oo Uhr bei uns im Haus testen lassen.

Wir wünschen allen frohe Weihnachten!